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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Reichen das Vorbringen des Bf und die von ihm vorgelegten Unterlagen für eine ausreichende Beurteilung aus, ob der Aufschiebungstatbestandes iSd § 14 Z 1 ZDG erfüllt ist, und geht die belangte Behörde bei ihrer Entscheidung von diesem Vorbringen und diesen Unterlagen aus, so sind Verfahrensrügen betreffend das Parteiengehör und das Unterbleiben weiterer Ermittlungen nicht berechtigt, da es der Gewährung von Parteiengehör nicht bedurfte und sich weitere Ermittlungen erübrigen.
Schlagworte
Abstandnahme vom Parteiengehör Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110201.X02Im RIS seit
20.11.2000