RS Vwgh 1993/3/23 92/11/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1993
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §66 Abs1 lita;
KFG 1967 §66 Abs2;

Rechtssatz

Der Bf hat Tathandlungen iSd § 223, 224 und 229 Abs 1 StGB gesetzt. Damit hat er gegen Vorschriften gehandelt, die der Verkehrssicherheit INSOFERN dienen, als nur solche Personen als Lenker zum Verkehr zugelassen werden, die sämtliche Voraussetzungen iSd § 64 Abs 2 KFG erfüllen, um so eine Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit durch Teilnehmer am Verkehr, die diese Voraussetzungen nicht erbringen, hintanzuhalten (hier: Verwendung einer verfälschten inländischen Lenkerberechtigung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110240.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten