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63/07 PersonalvertretungNorm
PVG 1967 §1 Abs2;Rechtssatz
Gemäß § 1 Abs 2 PVG findet das PVG für den Bereich der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung keine Anwendung. Das im § 1 Abs 2 PVG angekündigte Gesetz ist bis heute nicht erlassen worden; § 38 Z 4 VerwaltungsakademieG kommt daher im Beschwerdefall nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120079.X02Im RIS seit
25.01.2001