RS Vwgh 1993/3/24 89/12/0079

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Veröffentlicht am 24.03.1993
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Index

63/07 Personalvertretung
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

PVG 1967 §1 Abs2;
PVG 1967 §9 Abs1 litd;
VerwaltungsakademieG §38 Z4;

Rechtssatz

Gemäß § 1 Abs 2 PVG findet das PVG für den Bereich der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung keine Anwendung. Das im § 1 Abs 2 PVG angekündigte Gesetz ist bis heute nicht erlassen worden; § 38 Z 4 VerwaltungsakademieG kommt daher im Beschwerdefall nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120079.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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