Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/03/0051Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/15 90/19/0586 1Stammrechtssatz
Die Berufungsbehörde hat allenfalls auch erst während des Berufungsverfahrens eingetretene Umstände bei der Strafbemessung wahrzunehmen (Hinweis E 12.2.1982, 81/04/0100). Dies gilt auch für den Ablauf der Tilgungsfrist hinsichtlich einer Vorstrafe (Hinweis E 9.1.1978, 2035/77).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseErschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030246.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018