RS Vwgh 1993/3/24 89/12/0062

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Veröffentlicht am 24.03.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Gutgläubigkeit iSd § 13a Abs 1 GehG ist auch für den Fall nicht anzunehmen, daß im Zeitpunkt der Empfangnahme der einzelnen Leistungen zwar ein gültiger Titel bestand, der Beamte am Weiterbestand dieses Titels aber ernstlich zweifelte oder zweifeln mußte (Hinweis E 20.4.1989, 87/12/0169, VwSlg 12904 A/1989).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120062.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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