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L50604 Hort Kindergarten OberösterreichNorm
Kindergarten- und HortG OÖ §8;Rechtssatz
War der Bf bereits im Zeitpunkt der Erhebung seiner Beschwerde in die von ihm begehrte Verwendungsgruppe überstellt worden und damit der mit der Beschwerde angestrebte Status schon gegeben, kann Rechtens nicht von einer Klaglosstellung iSd § 33 VwGG gesprochen werden. Es hat dem Bf vielmehr bereits im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde nach § 34 VwGG an der Berechtigung hiezu gemangelt.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120187.X01Im RIS seit
20.11.2000