RS Vwgh 1993/3/24 92/12/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1993
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L50604 Hort Kindergarten Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

Kindergarten- und HortG OÖ §8;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

War der Bf bereits im Zeitpunkt der Erhebung seiner Beschwerde in die von ihm begehrte Verwendungsgruppe überstellt worden und damit der mit der Beschwerde angestrebte Status schon gegeben, kann Rechtens nicht von einer Klaglosstellung iSd § 33 VwGG gesprochen werden. Es hat dem Bf vielmehr bereits im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde nach § 34 VwGG an der Berechtigung hiezu gemangelt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120187.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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