RS Vwgh 1993/3/24 92/03/0202

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Veröffentlicht am 24.03.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §101 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die bloße Behauptung eines der im Verfahren vernommenen vier Gendarmeriebeamten, es sei die Überladung des Fahrzeuges bereits optisch erkennbar gewesen, vermag bei der gegebenen Sachlage den Schuldspruch nicht mit der für in Verwaltungsstrafsachen notwendigen Sicherheit zu stützen, zumal sich die Anzeige hier nur auf die Abwaage stützt.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030202.X03

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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