Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die bloße Anführung "wegen der Körperbehinderung" nicht geeignet zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe B-Taxi, wird den an ein Gutachten gestellten Anforderungen nicht gerecht.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030243.X02Im RIS seit
20.11.2000