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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Da auch rechtswidrigen Bescheiden, die in Rechtskraft erwachsen sind, Verbindlichkeit zukommt, muß die Frage der Rechtmäßigkeit der im ersten Rechtsgang erlassenen Bescheide dahingestellt bleiben.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120149.X01Im RIS seit
11.07.2001