RS Vwgh 1993/3/24 91/03/0348

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Veröffentlicht am 24.03.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §13a;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, daß der Beschuldigte vor der Messung durch den Alkomaten darauf hingewiesen wird, daß das Ergebnis als Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung gilt. Ob und wann eine "Kalibrierung" vorgenommen wurde, ist unerheblich (Hinweis E 26.2.1992, 92/02/0300).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Verfahrensrecht Verfahrensrecht Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991030348.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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