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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Es ist nicht erforderlich, daß der Beschuldigte vor der Messung durch den Alkomaten darauf hingewiesen wird, daß das Ergebnis als Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung gilt. Ob und wann eine "Kalibrierung" vorgenommen wurde, ist unerheblich (Hinweis E 26.2.1992, 92/02/0300).
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Verfahrensrecht Verfahrensrecht BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991030348.X02Im RIS seit
12.06.2001