Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §148 Abs3 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0118Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0168 3Stammrechtssatz
Die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes ist an sich sanktionslos und kann lediglich bei der Ermessensübung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160117.X04Im RIS seit
11.06.2001