RS Vwgh 1993/3/25 92/16/0117

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Veröffentlicht am 25.03.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3 litb;
BAO §148 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0168 3

Stammrechtssatz

Die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes ist an sich sanktionslos und kann lediglich bei der Ermessensübung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160117.X04

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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