RS Vwgh 1993/3/26 91/17/0130

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Veröffentlicht am 26.03.1993
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37049 Ankündigungsabgabe Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs1 Z4;
BAO §29;
LAO Wr 1962 §27;

Rechtssatz

Von "Ankündigungen DES GESCHÄFTSBETRIEBES DES ANKÜNDIGENDEN VOR ODER IN SEINEN GESCHÄFTSRÄUMEN, an seinen Waren oder Betriebsmitteln ODER AN DEM GEBÄUDE, IN DEM SICH SEIN GESCHÄFTSLOKAL BEFINDET", kann - ebenso wie bei einer Betriebsstätte eines Gewerbebetriebes - nur bei Vorhandensein einer FESTEN ÖRTLICHEN ANLAGE DES BETRIEBSINHABERS gesprochen werden; dies ist nach § 27 Wr LAO zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170130.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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