RS Vwgh 1993/3/26 90/17/0224

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Veröffentlicht am 26.03.1993
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293;
LAO NÖ 1977 §216;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH dient die Einrichtung des § 293 BAO nicht dazu, Irrtümer der Behörde bei der Auslegung des Gesetzes zu berichtigen, sondern ein infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenes erkennbares Auseinanderklaffen von Bescheidabsicht und formeller Erklärung des Bescheidwillens zu beseitigen (Hinweis E 28.11.1979, 1429/79; E 13.10.1982, 82/13/0122).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170224.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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