RS Vwgh 1993/3/26 93/17/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ein Verschulden kann den Parteienvertreter dann treffen, wenn schon, aus dem von ihm unterfertigten Schriftsatz hervorgeht, daß damit dem Mängelbehebungsauftrag nur unvollständig entsprochen würde (Hinweis B 21.11.1986, 86/17/0168; B 15.12.1988, 88/08/0278).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170065.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten