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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §54b;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Stundungsansuchen in einer Abgabenstrafsache - Ein Bescheid, mit dem ein Ansuchen um Stundung der verhängten Geldstrafe abgewiesen wird, ist einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG nicht zugänglich. Der Antragsteller kann die von ihm mit Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung angestrebte Rechtstellung auch bei Aufhebung des von ihm mit Beschwerde angefochtenen Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren nicht erlangen.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993170001.A01Im RIS seit
20.11.2000