RS Vwgh 1993/3/29 92/15/0154

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Veröffentlicht am 29.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/15/0153 B 29. März 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein Zustellungsmangel, der in der tatsächlichen Zustellung der Berufungsentscheidung an den Beschwerdeführer anstatt an zumindest einen seiner Zustellungsbevollmächtigten liegt, erst nach erhobener Säumnisbeschwerde saniert, liegt ein Fall der Nachholung des bis dahin versäumten Bescheides vor.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150154.X02

Im RIS seit

07.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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