RS VwGH Beschluss 1993/03/29 92/15/0153

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Veröffentlicht am 29.03.1993
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Rechtssatz

Wird ein Zustellungsmangel, der in der tatsächlichen Zustellung der Berufungsentscheidung an den Beschwerdeführer anstatt an zumindest einen seiner Zustellungsbevollmächtigten liegt, erst nach erhobener Säumnisbeschwerde saniert, liegt ein  Fall der Nachholung des bis dahin versäumten Bescheides vor.

Schlagworte
Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Im RIS seit
07.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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