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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
EStG 1972 §10 Abs1;Rechtssatz
Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, daß die Abdeckung einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung der Gesellschafter durch "Umwidmung" von freien Rücklagen der Gesellschaft eine "Abdeckung mit eigenen Mitteln der Gesellschaft" im Sinne des § 2 Z 2 letzter Satz KVG darstellt (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0006). Dem ist es gleichzuhalten, wenn der Investitionsfreibetrag bei Auflösung nicht zur Bildung einer freien Rücklage im Sinne des § 10 Abs 1 letzter Satz EStG 1972, sondern (unmittelbar, dh ohne vorangehende Zuführung zu einer freien Rücklage) zur Abdeckung der Einlagenverpflichtung der Kommanditisten der GmbH & Co KG verwendet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991150013.X05Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010