Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 30.3.1993 92/08/0096, 92/08/0104Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 3Stammrechtssatz
Nach den zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen bleibt die Regelung der Voraussetzungen, Bedingungen, des Umfanges und der Fälligkeit des Lohnanspruches, sofern nicht eine gesetzliche Grundlage besteht, einer Vereinbarung (Einzelarbeitsvertrag, Kollektivvertrag), mangels einer solchen dem Ortsgebrauch überlassen.
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnKollektivvertragSondervereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080050.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009