Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/10 92/04/0059 4 (hier: alleinvertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer)Stammrechtssatz
Die Frage, ob einer natürlichen Person ein maßgeblicher Einfluß im Sinne des § 13 Abs 7 GewO 1973 auf den Betrieb der Geschäfte einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft des Handelsrechtes zusteht, ist nach den für den Beschwerdefall in Betracht kommenden Sachverhaltsumständen zu beantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040242.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010