RS Vwgh 1993/3/30 92/04/0216

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Veröffentlicht am 30.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §77 Abs1;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Ist die ausdrückliche Erklärung über den Beschwerdepunkt auf "Immission (Lärm, Geruch)" abgestellt, so steht das Vorbringen, das auf die Gefährdung der Gesundheit durch Brandgefahr abstellt, außerhalb des geltend gemachten Beschwerdepunktes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040216.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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