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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;Rechtssatz
Ist die ausdrückliche Erklärung über den Beschwerdepunkt auf "Immission (Lärm, Geruch)" abgestellt, so steht das Vorbringen, das auf die Gefährdung der Gesundheit durch Brandgefahr abstellt, außerhalb des geltend gemachten Beschwerdepunktes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040216.X06Im RIS seit
11.07.2001