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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/04/0089 E 20. März 1984 RS 2Stammrechtssatz
Die Annahme, dass eine Person die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, ist dann gerechtfertigt, wenn ihre Handlungen oder Unterlassungen so beschaffen sind, dass das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild erwarten lässt, sie werde bei der Ausübung der beabsichtigten gewerblichen Tätigkeit gegen die im Zusammenhang mit dem Gewerbe zu beachtenden öffentlichen Interessen verstoßen, wie dies auch für den Fall der demonstrativen (arg: insbesondere) Tatbestandsanführung im § 193 Abs 2 GewO 1973 zutrifft. Gleiches gilt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit einer Person, der bei einer juristischen Person ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zusteht (Hinweis E 22.11.1979 3395/78).
Schlagworte
Suchtgift Kokain HaschischEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040242.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010