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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 30.3.1993 92/08/0096, 92/08/0104Rechtssatz
Wurde ein geringeres Entgelt "als im Kollektivvertrag für gleichwertige Arbeiten vorgesehen" vereinbart, so steht dem Arbeitnehmer nach den Grundsätzen des § 3 ArbVG ein "klagbarer Anspruch ... auf Bezahlung des Kollektivvertragslohnes" zu (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0334), und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber das nach dem Kollektivvertrag gebührende Entgelt hätte bezahlen können (Hinweis E 18.12.1990, 89/08/0165).
Schlagworte
KollektivvertragSondervereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080050.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009