RS Vwgh 1993/3/30 92/08/0050

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Veröffentlicht am 30.03.1993
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ArbVG §3 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 30.3.1993 92/08/0096, 92/08/0104

Rechtssatz

Wurde ein geringeres Entgelt "als im Kollektivvertrag für gleichwertige Arbeiten vorgesehen" vereinbart, so steht dem Arbeitnehmer nach den Grundsätzen des § 3 ArbVG ein "klagbarer Anspruch ... auf Bezahlung des Kollektivvertragslohnes" zu (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0334), und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber das nach dem Kollektivvertrag gebührende Entgelt hätte bezahlen können (Hinweis E 18.12.1990, 89/08/0165).

Schlagworte

KollektivvertragSondervereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080050.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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