RS Vwgh 1993/3/30 91/04/0020

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Veröffentlicht am 30.03.1993
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Index

23/01 Konkursordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §9;
GewO 1973 §38 Abs2;
GewO 1973 §41 Abs1 Z4;
GewO 1973 §44;
GewO 1973 §86 Abs3;
KO §1;
KO §83 Abs1;

Rechtssatz

Der gemäß § 41 Abs 1 Z 4 GewO 1973 fortbetriebsberechtigte Masseverwalter steht hinsichtlich der Gewerbeberechtigung des Gemeinschuldners in keinem Vertretungsverhältnis. Er ist bloß berechtigt, das Gewerbe nach dem Stande, in dem es sich bei Konkurseröffnung befand, für Rechnung der Konkursmasse, aber als Gewerbetreibender iSd § 38 Abs 2 GewO 1973 fortzuführen.

Schlagworte

Masseverwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040020.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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