RS Vwgh 1993/3/30 92/04/0258

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Veröffentlicht am 30.03.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §74 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Bestehen auf "Zuhaltung" einer behaupteten Vereinbarung (hier iZm Sichtschutz und Lärmschutz) stellt nicht die Behauptung der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte dar.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040258.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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