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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 30.3.1993 92/08/0096, 92/08/0104Rechtssatz
Die von den leitenden Funktionen handelnden Tätigkeitsmerkmale der Verwendungsgruppe IV bis VI des KollV für die Angestellten des Gewerbes sowie die hiebei angeführten Tätigkeitsbezeichnungen erweisen, daß für die Einreihung eines Geschäftsführers einer GmbH in die entsprechende Verwendungsgruppe sowohl der Schwierigkeit, Verantwortlichkeit und zeitlichen Intensität der Leitungsfunktion, für die wiederum (auch) die Betriebsgröße, die Zahl und Tätigkeitart der unterstellten Angestellten maßgeblich ist, entscheidende Bedeutung beigemessen wird.
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080050.X11Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009