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21/03 GesmbH-RechtNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 30.3.1993 92/08/0096, 92/08/0104Rechtssatz
Unter der "Art der vorwiegend ausgeführten Tätigkeit" iSd § 17 Abs 4 des KollV für die Angestellten des Gewerbes kommt nicht sosehr das zeitliche Verhältnis als die Bedeutung der Leistung für den Arbeitgeber zum Ausdruck. Unter Beachtung der Bedeutung der Geschäftsführerfunktion für eine GmbH gilt dies umsomehr für diese Funktion.
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080050.X10Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009