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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0241 2Stammrechtssatz
Die belBeh hat - ausgehend von den festgestellten strafgerichtlichen Verurteilungen - die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die Entziehung der Gewerbeberechtigung einer selbständigen Beurteilung zu unterziehen, ohne hiebei an gerichtliche Strafzumessungsgründe bzw den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung über den bedingten Strafnachlaß gebunden zu sein, da es sich hiebei um einen ausschließlich von ihr zu beurteilenden gewerberechtlichen Tatbestand handelt
(Hinweis E 18.1.1979, 337/78, VwSlg 9743 A/1979).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Verhältnis Gericht VerwaltungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040270.X04Im RIS seit
11.07.2001