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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/07 90/18/0038 1Stammrechtssatz
Die Vorschreibung einer Ergänzungsprüfung iSd § 15 Abs 3 letzter Satz KrPflG hat die Feststellung zur Voraussetzung, daß eine ausländische Ausbildung die für die Ausübung des speziellen Krankenpflegeberufes in Ö erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend vermittelt hat.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110192.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012