RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0402

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs2;
VStG §51 Abs1;
VStG §51c;

Rechtssatz

Im Verwaltungsstrafverfahren geht § 51c VStG als lex specialis dem § 67a Abs 2 AVG vor. Danach sind Berufungen über verfahrensrechtliche Bescheide (mit denen regelmäßig keine Strafen verhängt werden) durch Einzelmitglieder zu erledigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010402.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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