RS Vwgh 1993/3/31 AW 93/12/0005

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §16;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Planstellenbewertung - Da selbst gegen einen Bescheid, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers (Wiederaufnahme in den Dienststand nach § 16 BDG 1979) abgelehnt würde, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht bewilligt werden könnte, ist dies umsoweniger bei der vom Antragsteller als "verfahrensrechtlicher Bescheid" bezeichneten Erledigung der belangten Behörde das Begehren auf Wiederaufnahme in den Dienststand nach § 16 BDG 1979 müsse bis zur Klärung der Vorfrage, ob der Beschwerdeführer dem Ruhestand angehöre, gemäß § 38 AVG ausgesetzt werden, in diesem Verfahren möglich. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Bescheid, mit dem ein Ansuchen abgewiesen wird, ist ausgeschlossen.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993120005.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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