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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §16;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Planstellenbewertung - Da selbst gegen einen Bescheid, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers (Wiederaufnahme in den Dienststand nach § 16 BDG 1979) abgelehnt würde, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht bewilligt werden könnte, ist dies umsoweniger bei der vom Antragsteller als "verfahrensrechtlicher Bescheid" bezeichneten Erledigung der belangten Behörde das Begehren auf Wiederaufnahme in den Dienststand nach § 16 BDG 1979 müsse bis zur Klärung der Vorfrage, ob der Beschwerdeführer dem Ruhestand angehöre, gemäß § 38 AVG ausgesetzt werden, in diesem Verfahren möglich. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Bescheid, mit dem ein Ansuchen abgewiesen wird, ist ausgeschlossen.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993120005.A01Im RIS seit
20.11.2000