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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17;Rechtssatz
In Verfahren über Nachforschungen und vorbereitende Handlungen im Dienste der Strafjustiz hat über die Verweigerung der Akteneinsicht ein im Instanzenzug anfechtbarer Bescheid zu ergehen (Hinweis E 10.9.1981, 81/10/0057). Diese Auffassung wird - jedenfalls für den hier vorliegenden Fall des Handelns einer Verwaltungsbehörde ohne konkreten Auftrag eines Gerichtes - aufrechterhalten.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010402.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
11.02.2011