RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0402

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
AVG §56;
AVG §63 Abs2;
EGVG Art5;

Rechtssatz

In Verfahren über Nachforschungen und vorbereitende Handlungen im Dienste der Strafjustiz hat über die Verweigerung der Akteneinsicht ein im Instanzenzug anfechtbarer Bescheid zu ergehen (Hinweis E 10.9.1981, 81/10/0057). Diese Auffassung wird - jedenfalls für den hier vorliegenden Fall des Handelns einer Verwaltungsbehörde ohne konkreten Auftrag eines Gerichtes - aufrechterhalten.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010402.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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