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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0761 2Stammrechtssatz
Die geänderte Verfassungsrechtslage im Heimatland der Asylwerber (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0306), aber auch die Freilassung politischer Gefangener, schließt die Richtigkeit der Behauptung der Asylwerber, es bestehe auf Grund der faktischen politischen Verhältnisse in ihrem Heimatland für sie weiterhin eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer politischen Gesinnung, noch nicht aus (hier: Albanien).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011003.X01Im RIS seit
20.11.2000