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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §16 Abs1;Rechtssatz
Bei einem im Anschluß an die Niederschrift über die Einvernahme in einem Aktenvermerk niedergelegten "Beurteilung" im Asylverfahren handelt es sich nur um die Wiedergabe eines persönlichen Eindrucks, den das vernehmende Amtsorgan aufgrund der Einvernahme des Asylwerbers von diesem bzw vom Wahrheitsgehalt seiner Angaben gewonnen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010717.X03Im RIS seit
20.11.2000