RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0717

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §16 Abs1;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Bei einem im Anschluß an die Niederschrift über die Einvernahme in einem Aktenvermerk niedergelegten "Beurteilung" im Asylverfahren handelt es sich nur um die Wiedergabe eines persönlichen Eindrucks, den das vernehmende Amtsorgan aufgrund der Einvernahme des Asylwerbers von diesem bzw vom Wahrheitsgehalt seiner Angaben gewonnen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010717.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten