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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Ob von der Berufungsbehörde gem § 16 Abs 1 AsylG 1991 ergänzende Ermittlungen darüber durchzuführen gewesen wären, ob die Übergriffe der türkischen Behörde eine systematische Verfolgung des Asylwerbers darstellten, hängt davon ab, ob einer der hiefür vorgesehenen Fälle des § 20 Abs 2 AsylG 1991 vorlagen (Hinweis E 17.2.1992, 92/01/0835), welche Frage von der Berufungsbehörde zu prüfen gewesen wäre.
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010883.X01Im RIS seit
20.11.2000