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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/1043Rechtssatz
Wurde der Bf durch die Bewilligung der Verfahrenshilfe von der Entrichtung von Gebühren befreit, steht ihm kein Ersatz von Stempelgebühren zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010984.X03Im RIS seit
03.04.2001