Index
16 MedienrechtNorm
StGG Art13 Abs2Rechtssatz
MedienG; PlakatierungsV der Linzer BPolDion; §48 MedienG enthält eine die Plakatierungsfreiheit gewährleistende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelung; auch keine Bedenken gegen die im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung ergangene Ausführungsbestimmung des §1 Abs2 PlakatierungsV; keine Anhaltspunkte für denkunmögliche Gesetzesanwendung oder willkürliches Vorgehen bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach Bestimmungen der V
Schlagworte
Pressefreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit,Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Verwaltungsstrafrecht,PlakatierungsverordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B290.1984Zuletzt aktualisiert am
13.08.2010