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L82000 BauordnungNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Kommt die Erteilung einer Bauplatzerklärung mangels eines bestehenden Bebauungsplanes nicht in Betracht, rechtfertigt dies nicht die Zurückweisung des Antrages auf Erteilung einer Bauplatzerklärung durch die Behörde, sondern ist die beantragte Bauplatzerklärung allenfalls zu versagen bzw die diesbezügliche Berufung abzuweisen.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060252.X01Im RIS seit
03.05.2001