RS Vwgh 1993/4/1 90/06/0209

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Veröffentlicht am 01.04.1993
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Index

L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

MRK Art10 Abs2;
OrtsbildschutzG Slbg 1975 §4;
StGG Art13;

Rechtssatz

Die Aufrechterhaltung der Ordnung umfaßt sehr wohl auch die Wahrung ortsbildnerischer Belange. Die in § 4 Slbg OrtsbildschutzG normierte Anzeigepflicht kann auch in einer demokratischen Gesellschaft als unentbehrlich zur Hintanhaltung von Eingriffen in das Ortsbild angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990060209.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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