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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn ist hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen über den Seitenabstand zu seiner Grundgrenze durch die Wr BauO ein Mitspracherecht eingeräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050305.X01Im RIS seit
03.05.2001