RS Vwgh 1993/4/13 92/05/0028

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Veröffentlicht am 13.04.1993
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;
BauO NÖ 1976 §62 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Nachbarn haben nach den Bestimmungen des § 118 Abs 8 und Abs 9 NÖ BauO 1976 einen Anspruch darauf, durch ein Bauvorhaben (hier: Schweinestall) nicht einer unzumutbaren Geruchsbelästigung ausgesetzt zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992050028.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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