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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nachbarn haben nach den Bestimmungen des § 118 Abs 8 und Abs 9 NÖ BauO 1976 einen Anspruch darauf, durch ein Bauvorhaben (hier: Schweinestall) nicht einer unzumutbaren Geruchsbelästigung ausgesetzt zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050028.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009