RS Vwgh 1993/4/13 93/05/0047

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Veröffentlicht am 13.04.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art132;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/08/14 91/17/0039 3

Stammrechtssatz

Zeitpunkt der Erhebung der Säumnisbeschwerde iSd Art 132 B-VG - nach dem zu beurteilen ist, ob eine Säumnis der bel Beh vorlag oder nicht - ist das Einlangen der Beschwerde beim VwGH.

Schlagworte

Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050047.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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