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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus Abstandsbestimmungen, Bestimmungen über Fluchtlinien und Bestimmungen über die Bauweise erwachsen grundsätzlich subjektive öffentliche Nachbarrechte (Hinweis Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 02te Aufl, S 154 ff), sodaß eine Instandsetzungsmaßnahme in Form von Erneuerung des Verputzes an einer bestehenden Feuermauer, würde sie die Grundgrenze überschreiten, jedenfalls bewilligungspflichtig iSd § 60 Abs 1 lit c Wr BauO wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990050233.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.11.2018