RS Vwgh 1993/4/13 93/05/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1002/73 B 17. Oktober 1973 VwSlg 8484 A/1973 RS 1

Stammrechtssatz

Eine am letzten Tag der Frist des § 27 VwGG 1965 zur Post gegebene Beschwerde wird noch vor Ablauf dieser Frist erhoben.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenBinnen 6 Monaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050042.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten