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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Bewilligung zum exekutiven Eigentumserwerb an Liegenschaften (Versteigerung) durch den entfernt wohnenden Bf. (Ordinarius für Urologie) gemäß §§4 Abs1, 6 Abs1 litc und 10 Abs1; vertretbare Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung; keine Verletzung im Gleichheitsrecht und im Eigentumsrecht; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit; kein Entzug des gesetzlichen Richters dadurch, daß keine Berufungsverhandlung durchgeführt worden ist
Tir. GVG 1983 §10; Abweisung des Antrages des Bf. auf Erteilung einer Bieterbewilligung für die Wiederversteigerung der Liegenschaften, zu deren exekutivem Eigentumserwerb die Behörde die Bewilligung bereits versagt hatte; keine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter dadurch, daß der Landesgrundverkehrsreferent gemäß §10 Abs3 über diese Ansuchen in erster Instanz zu entscheiden hat (mit Hinweis auf VfSlg. 8216/1977); der Erteilung der Bieterbewilligung stehen - im Hinblick auf die unveränderte Sachlage - die gleichen Versagungsgründe entgegen, die der Bewilligung des Erwerbs der ersteigerten Liegenschaften durch den Bf. entgegenstanden; keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten; keine Verletzung des Art6 MRK
Tir. GVG 1983 §10; Abweisung des (neuerlichen) Antrages des Bf. auf Erteilung einer Bieterbewilligung für die (vertagte) Wiederversteigerung der Liegenschaften, zu deren exekutivem Eigentumserwerb die Behörde die Genehmigung bereits versagt hatte, nachdem bereits ein Antrag auf Erteilung einer Bieterbewilligung (für den ersten Wiederversteigerungstermin) abgewiesen worden war;
Rechtskraft der Abweisung des ersten Ansuchens um Bieterbewilligung;
Unzulässigkeit des neuerlichen Antrages; kein Entzug des gesetzlichen Richters, auch nicht dadurch, daß der (neuerliche) Antrag abstatt zurückgewiesen wurde; keine Verletzung im Eigentumsrecht
Entscheidungstexte
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, Liegenschaftserwerbsfreiheit, Versteigerung exekutive, LandesgrundverkehrsreferentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B195.1983Dokumentnummer
JFR_10139389_83B00195_01