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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG 1970, 1983; Versagung der Bieterbewilligung für ein 4000 Quadratmeter umfassendes Ackergrundstück gemäß §6 Abs1 litc wegen mangelnder Selbstbewirtschaftung; Anhängigkeit eines Verfahrens nach dem Tir. landwirtschaftlichen SiedlungsG hinsichtlich eines anderen, für die Bewirtschaftung des Versteigerungsgrundstückes wichtigen Hofes; keine willkürliche Annahme, daß der Bf. (Rechtsanwalt) nicht über eine Genehmigung zur Übernahme des Hofes verfüge; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; keine Verletzung im Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit; keine Abtretung der Beschwerde an den VwGH
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Selbstbewirtschaftung, Bodenreform, Siedlungswesen, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B795.1983Dokumentnummer
JFR_10139388_83B00795_01