RS Vfgh 1986/6/12 B795/83

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Veröffentlicht am 12.06.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs3
MRK Art6
StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Tir landw SiedlungsG 1969
Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Tir GVG 1983 §13 Abs4 bis Abs9

Rechtssatz

Tir. GVG 1970, 1983; Versagung der Bieterbewilligung für ein 4000 Quadratmeter umfassendes Ackergrundstück gemäß §6 Abs1 litc wegen mangelnder Selbstbewirtschaftung; Anhängigkeit eines Verfahrens nach dem Tir. landwirtschaftlichen SiedlungsG hinsichtlich eines anderen, für die Bewirtschaftung des Versteigerungsgrundstückes wichtigen Hofes; keine willkürliche Annahme, daß der Bf. (Rechtsanwalt) nicht über eine Genehmigung zur Übernahme des Hofes verfüge; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; keine Verletzung im Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit; keine Abtretung der Beschwerde an den VwGH

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Selbstbewirtschaftung, Bodenreform, Siedlungswesen, VfGH / Abtretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B795.1983

Dokumentnummer

JFR_10139388_83B00795_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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