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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Verletzung des § 45 Abs 3 AVG kann bei unmittelbarer Beweisaufnahme in Anwesenheit der auch anwaltlich vertretenen Partei nicht in Betracht kommen.
Schlagworte
Parteiengehör Parteienvertreter Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990050224.X05Im RIS seit
06.08.2001