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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1993 §18 Abs1;Rechtssatz
Auch wenn eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen § 83 Abs 1 und § 84 Abs 1 StGB für sich allein gesehen keine "bestimmte Tatsache" iSd § 18 Abs 1 FrG darstellt, ist es rechtlich einwandfrei, diese Verurteilung zur Gewichtung des für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes sprechenden öffentlichen Interessen zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180142.X02Im RIS seit
20.11.2000