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86 VeterinärrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
TierärzteG; Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung sämtlicher Beiträge an den Versorgungsfonds nach Beendigung der Mitgliedschaft zu diesem; keine Gleichheitsbedenken dagegen, daß vom Gesetzgeber keine Regelung getroffen wurde, nach der die an den Versorgungsfonds (rechtmäßig) geleisteten Beiträge im Falle der Beendigung der Zugehörigkeit zu diesem zurückzuerstatten wären; keine Rechtsverletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm
Schlagworte
Tierärzte, Versorgung, VfGH / PrüfungsmaßstabEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B42.1986Zuletzt aktualisiert am
13.08.2010