RS Vwgh 1993/4/14 90/13/0288

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Die steuerliche Berücksichtigung eines Verbindlichkeitsentfalls als Sanierungsgewinn setzt die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens und die Sanierungsabsicht des eine Schuld erlassenden Gläubigers voraus (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 6 f zu § 36 EStG 1972; Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 5 und 6 zu § 36 EStG 1972; Nolz, Probleme der Sanierungsgewinne im Ertragsteuerrecht, Festschrift Bauer, Seite 196).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130288.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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